GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN Ferienhof Schwienhorst – Download als PDF
Sehr geehrte Gäste,
wir, Ferienhof Schwienhorst, setzen unsere ganze Kraft und Erfahrung ein, um Ihren Urlaubs oder Geschäftsaufenthalt bei uns erholsam und erfolgreich zu gestalten und zu einem Erlebnis werden zu lassen. Hierzu tragen auch klare Regelungen über die beiderseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen, nachfolgend der Einfachheit halber „der Gast“ genannt, in Form dieser Gastaufnahmebedingungen treffen wollen. Diese Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und uns zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln so ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Vertragsschluss,
Reisevermittler, Angaben in Hotelführern
1.1. Mit der Buchung bietet der Gast uns den Abschluss des
Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die
Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der
Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen),
soweit diese dem Gast vorliegen.
1.2. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von uns
herausgegeben wurden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht
verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum
Inhalt unserer Leistungspflicht gemacht wurden.
1.3. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (EMail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen
wird dem Gast der Eingang der Buchung von uns unverzüglich auf elektronischem
Weg bestätigt.
1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung
(Buchungsbestätigung) zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten
Form, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den
Gast und uns rechtsverbindlich sind. Im Regelfall werden wir bei telefonischen
oder mündlichen Buchungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der
Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln.
1.5. Unterbreiten wir auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein
spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen,
ein verbindliches Vertragsangebot von uns an den Gast, bzw. den Auftraggeber.
In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden
Rückbestätigung unsererseits bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der
Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne
Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung,
Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
2. Unverbindliche
Reservierungen
2.1. Für den Gast unverbindliche Reservierungen, von denen er kostenlos
zurücktreten kann, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit
uns möglich.
2.2. Ist keine für den Gast unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart
worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1 (Vertragsschluss) dieser Bedingungen
grundsätzlich zu einem für uns und den Gast/Auftraggeber rechtsverbindlichen
Vertrag.
2.3. Ist eine für den Gast unverbindliche Reservierung vereinbart, so wird die
gewünschte Unterkunft von uns verbindlich zur Buchung durch
den Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt frei gehalten. Der Gast hat uns bis zu
diesem Zeitpunkt Mitteilung zu machen, falls die
Reservierung als auch für ihn verbindliche Buchung behandelt werden soll.
Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere
Benachrichtigungspflicht unsererseits. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so
wird die Buchung unabhängig von einer von uns noch erfolgenden
Buchungsbestätigung verbindlich.
3. Preise und Leistungen
3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Internet) angegebenen Preise sind
Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten
ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert
anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe sowie Entgelte für
verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser,
Kaminholz) und für Wahl und Zusatzleistungen.
3.2. Die von uns geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem
Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweiligen
Buchungsgrundlage (Prospekt, Internet) bzw. der Objektbeschreibung sowie aus
etwa ergänzend zwischen uns und dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen
Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen
schriftlich zu treffen.
4. Zahlung
4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der
zwischen uns und dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen Regelung. Ist eine
besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte
Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und
Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an uns zu bezahlen.
4.2. Wir können bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die
Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B.
im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der
Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.
4.3. Wir können nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung verlangen.
Diese können wir, soweit nichts anderes ausdrücklich mit
dem Gast vereinbart ist, bis zu 20% des Gesamtpreises anfordern.
4.4. Erfolgt die Anzahlung trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht rechtzeitig, so
können wir, soweit wir selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen
bereit und in der Lage sind und kein vertragliches oder gesetzliches
Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, vom Vertrag zurücktreten und den Gast
mit Rücktrittskosten nach Ziff. 5 diese Bedingungen belasten.
4.5. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich.
Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder von uns
allgemein durch Aushang angeboten wird. Auf Zahlung am Aufenthaltsende durch
Überweisung besteht kein Anspruch.
5. Rücktritt und Nichtanreise
5.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt unser Anspruch auf
Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des
Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
5.2. Wir sind verpflichtet, uns im Rahmen unseres gewöhnlichen
Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter
Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B.
Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der
Unterkunft zu bemühen.
5.3. Wir sind verpflichtet, uns die Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung
und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte
Aufwendungen anrechnen zu lassen.
5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die
Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an uns
die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der
Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne
Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder
Kurtaxe:
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90% Bei
Übernachtung/Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%
5.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, uns
nachzuweisen, dass unsere ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die
vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der
Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle
eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet,
den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
5.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend
empfohlen.
5.7. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an uns, nicht etwa an eine
örtliche Tourismusstelle zu richten und sollte im Interesse des Gastes
schriftlich erfolgen.
6. An- und Abreise
6.1. Der Bezug der Unterkunft hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere
Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
6.2. Der Gast ist verpflichtet uns spätestens bis zum vereinbarten
Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen. Erfolgt eine
fristgerechte Mitteilung nicht, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet,
die Unterkunft anderweitig zu belegen.
6.3. Die Unterkunft ist vom Gast zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere
Vereinbarung spätestens bis 11:00 Uhr des Abreisetages frei zu machen. Bei
nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft können wir eine entsprechende
Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt
uns vorbehalten.
7. Pflichten des Kunden,
Mitnahme von Tieren, Kündigung durch uns
7.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen nur
bestimmungsgemäß und soweit vorhanden nach den Benutzungsordnungen und
insgesamt pfleglich zu behandeln.
7.2. Der Gast ist verpflichtet, uns auftretende Mängel und Störungen
unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur
gegenüber der örtlichen Tourismusstelle erfolgt, ist nicht ausreichend.
Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder
teilweise entfallen.
7.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen
kündigen. Er hat uns zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist
zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von uns
verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, uns
erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen
Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
7.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur
im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn wir
in der Beschreibung der Unterkunft diese Möglichkeit vorsehen. Der Gast ist im
Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe
verpflichtet. Verstöße hiergegen können uns zur außerordentlichen Kündigung des
Gastaufnahmevertrags berechtigen.
8. Haftungsbeschränkung
Wir haften nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen, für die Leistung selbst
oder für Leistungsstörungen bei Leistungen, die während des Aufenthalts durch
uns für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.).
Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung
der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der
Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9. Verjährung
9.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf
Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in 3 Jahren.
Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer
grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren
in 1 Jahr.
9.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden
ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und uns als
Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
9.3. Schweben zwischen dem Gast und uns Verhandlungen über geltend gemachte
Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt bis der Gast oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die
vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach
dem Ende der Hemmung ein.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und
uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für
das sonstige Rechtsverhältnis.
10.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können uns nur an unserem Sitz
verklagen.
10.3. Für unsere Klagen gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz
des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind,
die Ihren Wohn/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben, oder deren Wohn/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Sitz
vereinbart.
10.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den
Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder
andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 20042015.
Ihr Vertragspartner ist: Paul Schwienhorst
Stand: November 2015